Förderung

Seit Schuljahr 2009/10 wird die Schule Schafisheim integrativ geführt. Das Schulgesetz legt fest, dass für Kinder und Jugendliche mit erweiterten schulischen Bedürfnissen eine entsprechende Förderung angeboten wird.

  • Kinder und Jugendliche mit Lernschwierigkeiten werden grundsätzlich in Regelklassen mit heilpädagogischer Unterstützung (IHP) gefördert.
  • Die Schulpflege entscheidet, ob Kinder und Jugendliche mit einem ausgewiesenen Sonderschulungsbedarf in der Sonderschule oder in der Regelklasse mit zusätzlicher Unterstützung gefördert werden.
  • Schülerinnen und Schüler mit besonderen Begabungen können in der Regelklasse mit geeigneter Unterstützung (Begabungsförderung) gefördert werden.
  • Schülerinnen und Schüler, deren Erstsprache nicht Deutsch ist, erhalten während einer bestimmten Zeit zusätzliche Unterstützung (Deutsch als Zweitsprache DaZ) beim Erlernen der deutschen Sprache.