Schule A - Z

In unserem Verzeichnis "Schule von A bis Z" gelangen Sie anhand von Stichwörtern zu wichtigen und von Ihnen gewünschten Informationen mit Erläuterungen.

Schule von A bis Z

Absenzen

Abwesenheiten von Schülerinnen und Schülern sind umgehend der Klassenlehrperson über KLAPP zu melden.

 

Adressänderung

Bitte teilen Sie Umzug, Wegzug oder Zuzug umgehend der Schulverwaltung mit.

 

Angebote

Schulische Angebote und zusätzliche Angebote finden Sie auf unserer Website.

 

Anmeldung an der Schule Schafisheim

Normalerweise erhalten wir von der ehemaligen Schule die Unterlagen. Dies kann jedoch sehr spät erfolgen. Deshalb sind wir froh, wenn Sie als Eltern sich frühzeitig bei uns melden, damit wir die notwendigen Vorbereitungen zur Aufnahme Ihrer Kinder an der Schule Schafisheim vornehmen können. Melden Sie sich bitte bei der Schulverwaltung!

 

Wir benötigen:

  • den Nachnamen und den/die Vornamen der Kinder
  • die Geburtsdaten der Kinder
  • die Daten des aktuellen Schulbesuchs (Klasse, Stufe, Ort)
  • die aktuelle Wohnadresse und Telefonnummer für Rückfragen
  • die Wohnadresse in Schafisheim

Wir werden Ihnen die Klassenzuteilung mitteilen und die notwendigen schriftlichen Anmeldeunterlagen zustellen, die Sie uns bitte so schnell als möglich ausgefüllt zurücksenden.

 

Benutzung Sporthalle / Schulküche / Schulareal

Benutzung der Sporthalle, der Schulküche oder des Schulareals.

Das Antragsformular erhalten Sie bei der Gemeindeverwaltung.

 

Beschwerde

In der tagtäglichen Zusammenarbeit und im Schulalltag allgemein können immer wieder Missverständnisse, Meinungsverschiedenheiten und Konflikte auftreten. Wir versuchen, diese so niederschwellig wie möglich im direkten Kontakt zu lösen, das heisst: Wir erachten es als wichtiges Prinzip, dass Vorkommnisse direkt unter den Betroffenen geregelt werden können. Daher gehen wir davon aus, dass Eltern und Lehrpersonen im Konfliktfall versuchen, gemeinsam Lösungen zu finden. In den allermeisten Fällen gelingt dies auch gut.

 

Beschwerden sind für uns immer Teil der Qualitätssicherung. Je nach Art des Konflikts kann es zudem ratsam sein, sich von der Schulsozialarbeit beraten zu lassen. Sollten die direkten Gespräche stattgefunden haben, sich aber keine Lösung abzeichnen, sind Sie eingeladen, sich an die nächsthöhere Instanz zu wenden (sh. Ablauf einer Rückmeldung bzw. Instanzenweg). Dafür steht ein Formular zur Verfügung, das sie unter "Downloads" finden. Wir bitten Sie, das Formular per Post zuzusenden oder in den Schulbriefkasten zu werfen oder eingescannt per E-Mail zuzuschicken. Selbstverständlich können Sie zunächst auch telefonisch Kontakt aufnehmen.

 

Bitte beachten Sie, dass anonyme Schreiben unbearbeitet entsorgt werden!

 

Der folgende "Instanzenweg" muss eingehalten werden: Zuerst immer direkt mit der Lehrperson Kontakt aufnehmen, erst anschliessend gelten folgende Stufen:

>> Schulleitung

>> Gemeinderat Ressort Bildung

>> Rechtsweg

 

Eintritt / Übertritt in die Oberstufe

Ab dem 2. Sem. im SJ 2020/21 findet ein Übertrittselternabend "Von der PS in die OS" statt, zu dem die Eltern der 5. Klasse(n) eingeladen, bei dem das Übertrittsverfahren, die Voraussetzungen, die Rechte usw. erläutert werden, ehe das 6. Schuljahr startet. Unsere Übertrittsbroschüre finden Sie unter Downloads.

 

Elektronische Geräte

Eigene Handys und elektronische Geräte sind beim Betreten des Schulhauses und während der Unterrichtszeiten auszuschalten und zu versorgen. So kann verschiedenen Konfliktsituationen und problematischer Gruppendynamik (Cyber-Mobbing etc.) vorgebeugt werden. Für Beschädigungen und Verlust der Geräte wird keine Haftung übernommen.

 

Elternabend / Elterngespräche

Die Lehrpersonen haben die Erziehungsberechtigten über das Unterrichtsgeschehen, die Schülerleistungen, Anlässe, Schulreisen, Klassenlager usw. zu informieren. Umgekehrt haben auch die Erziehungsberechtigten die Lehrpersonen über Verhaltensänderungen ihres Kindes oder über Ereignisse, die sich in dessen Umfeld abspielen, zu informieren, soweit dies für den Schulalltag von Bedeutung ist.

 

Elternabende sind bei Lehrpersonen- oder Stufenwechsel obligatorisch und werden meistens zu Beginn eines Schuljahres durchgeführt. In den übrigen Fällen können anstelle von Elternabenden auch Einzelgespräche mit allen Eltern erfolgen. Suchen Sie von sich aus immer den direkten Kontakt mit der Lehrperson!

 

Gesundheit

Alle Schülerinnen und Schüler der Volksschule haben ab dem Kindergarten Anrecht auf eine jährliche Zahnkontrolle bei einer Zahnärztin/einem Zahnarzt ihrer Wahl.

Dafür erhalten die Eltern beim Eintritt ihres Kindes in den Kindergarten ein Gutscheinheft. Das Heft enthält für jedes Schuljahr einen Gutschein.

Informationen zum Gutscheinheft finden Sie hier.

Informationen des Kantons rund um die Zahngesundheit erhalten Sie hier ("Gesund durch die Schulzeit - Gesunde Zähne").

 

HSK (Kurse in heimatlicher Sprache und Kultur)

In den Kursen in heimatlicher Sprache und Kultur (HSK) erweitern mehrsprachige Schülerinnen und Schüler die Kenntnisse in ihrer Erstsprache und der Herkunftskultur ihrer Eltern. Das erworbene Wissen ist nicht nur für den Kontakt mit den Verwandten und die persönliche Identitätsbildung von Bedeutung, mehrsprachige Kompetenzen sind ganz generell eine Ressource, deren Pflege sinnvoll ist. Träger der Kurse sind Konsulate, Botschaften oder Elternvereine. Der Besuch ist freiwillig.

 

Anmeldung

HSK-Kurse finden in der Regel ab der zweiten Primarklasse statt. Es ist aber auch im Verlauf der weiteren Schulzeit zu Beginn jedes Schuljahres möglich, neu in die Kurse einzutreten.

 

Die Anmeldeformulare stehen hier online zur Verfügung. Bitte schicken Sie die Anmeldung für Ihr/e Kind/er an die Adresse, die auf den jeweiligen Anmeldeformularen angegeben ist.

 

Kontakt 

Elternbroschüre

Alle Eltern erhalten zu Beginn der Schulzeit ihrer Kinder eine Schul- und Hausordnung in Form einer Broschüre. Diese dient als Nachschlagewerk für die wichtigsten Punkte.

 

Erreichbarkeit

Alle Lehrpersonen der Schule Schafisheim können mit ihrer Mail-Adresse v.name@schule-schafisheim.ch (v = erster Buchstabe des Vornamens) erreicht werden (Übersicht der Lehrpersonen). Erste Anlaufstelle für schulische Anliegen ist immer die Klassenlehrperson. In Notfällen kann die Schulverwaltung kontaktiert werden.

 

Kontaktheft

Schüler/-innen der Primarstufe erhalten ein Kontaktheft. Dieses dient als direkter Draht zwischen Schule und Elternhaus. Es soll regelmässig von den Eltern eingesehen und Einträge bei Bedarf unterschrieben werden.

 

KLAPP

Mit der Klapp-App steht uns ein schneller, direkter Draht zur Verfügung. Hierüber erfolgt hauptsächlich die alltägliche Kommunikation zwischen Schule und Elternhaus.

 

Leitbild

Das Leitbild der Schule Schafisheim beschreibt Werte und Haltungen, die für alle massgebend sind. Es ist wegleitend für die weitere Entwicklung unserer Schule.

 

Promotionsverordnung

Die aktuelle Verordnung des Kantons Aargau findet sich auf der BKS-Website.

Die Broschüre "Leistungsbeurteilung Promotion" liefert eine Übersicht.

 

Schul- und Hausordnung

Die Schul- und Hausordnung der Schule Schafisheim finden Sie unter Downloads.

 

Schulweg

Grundsätzlich liegt der Schulweg im Verantwortungsbereich der Eltern. Schule und Lehrpersonen tragen die Verantwortung für das Wohlergehen des Kindes während der Schulzeit. Dies umfasst den Zeitraum vom Eintreffen auf dem Schulareal (in der Regel fünf Minuten vor Unterrichtsbeginn) bis zum Ende des Schulunterrichts. Das Kind begibt sich unmittelbar nach Schulschluss auf dem kürzesten Weg nach Hause. Die Obhutspflicht der Schule endet, wenn das Kind das Schulareal verlässt.

 

Den Eltern wird empfohlen, den Schulweg vor dem ersten Schultag mit den Kindern vorzubereiten und allenfalls in den ersten Tagen eine Begleitung zu organisieren. Kinder sollten den Schulweg in der Regel selbstständig bewältigen.

 

Stundenpläne

Die Stundenpläne für das aktuelle Schuljahr werden über die Klassenlehrpersonen verteilt.

 

Wegzug

Melden Sie einen Wegzug aus Schafisheim bitte frühzeitig

... der Klassenlehrperson, damit diese eine Schülerüberweisung vornehmen kann,

UND

.... der Schulverwaltung.

 

Zusammenarbeit Eltern / Schule

Das Departement für Bildung, Kultur und Sport (BKS) schreibt: 

  • Eltern sind verantwortlich dafür, dass ihr Kind die Schule regelmässig besucht. Es wird erwartet, dass Eltern ihr Kind zur Erledigung der Hausaufgaben anhalten und es ausgeruht zur Schule schicken. Zudem wird verlangt, dass die Eltern mit den Lehrpersonen, der Schulleitung und dem (Gesamt-)Gemeinderat kooperativ zusammenarbeiten. Gemäss Schulgesetz sind die Eltern verpflichtet, Einladungen von Gemeinderat, Schulleitung oder Lehrpersonen zu Elternveranstaltungen oder Gesprächen Folge zu leisten.
  • Eltern haben das Recht, den Unterricht ihres Kindes zu besuchen. Es wird erwartet, dass sie sich vorher bei der Lehrperson anmelden.Die Schule ist verpflichtet, die Eltern über das Schulgeschehen und über die Leistungen ihres Kindes regelmässig zu informieren. Dazu finden Veranstaltungen wie Elterngespräche, Elternabende und Informationsveranstaltungen statt. Falls Eltern das Gefühl haben, sie seien zu wenig informiert, sollen sie bei den Vertretern der Schule nachfragen. Eltern, welche nicht im gemeinsamen Haushalt leben, werden von der Schule informiert. Es ist Sache der Eltern, der Schule ein diesbezügliches Bedürfnis mitzuteilen.
  • Vor wichtigen Entscheiden haben die Eltern das Recht auf Anhörung und Einsicht in die Akten. Der definitive Entscheid wird ihnen von der Schulführung mit Begründung eröffnet. Mit dem Entscheid wird auch die Rechtsmittelbelehrung beigefügt. Diese gibt an, wie und wo eine Beschwerde gegen den Entscheid der Behörde eingereicht werden kann.

Zeugnisse

Die Zeugnistermine sind Ende Januar und Ende Schuljahr. In der Kindergartenstufe und in der 1. Primarklasse werden keine Noten erteilt. Dafür werden mit den Eltern Standortgespräche geführt.

 

Zuzug

Siehe Anmeldung an der Schule Schafisheim

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